Der erste Paragraf des Grundgesetzes ist uns absolute Verpflichtung bei unserem Tun und Handeln.
Unser Anliegen ist es, älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen zu helfen und beizustehen
und somit den Verbleib im gewohnten Zuhause zu ermöglichen. Dabei spielen bei uns weder Ansehen,
Glaube, Herkunft oder Hautfarbe eine Rolle. Jeder pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf ein
menschenwürdiges Leben. Dies gilt im Besonderen bei Krankheit, Gebrechlichkeit oder im Alter.
Wir sind gegen die oftmals praktizierte „Abschiebepraxis“ dieser Menschen. Oftmals ist es Unwissenheit
der Angehörigen, wenn die Entscheidung getroffen wird, ein Familienmitglied z.B. in ein Heim zu schicken.
So individuell der Mensch selbst ist, so individuell sind auch die Bedürfnisse bei der Pflege.
Es gibt kein allgemeingültiges Rezept. Deshalb dürfen Sie sich unserer objektiven Vorab-Beratung
sicher sein.
Mit den vielen Gesetzen, den vielen Vorschriften und Möglichkeiten kennen wir uns bestens aus.