Behandlungspflege.
Rundum-Versorge für Ihre Gesundheit.
Vom Verbandswechsel bis zur Medikamentenverabreichung. Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt für Sie oder Ihre Angehörigen die ärztlich verordneten Behandlungspflegen im Alltag.
Hierzu zählen unter anderem:
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Verbandwechsel
- Dekubitusversorgung
- Medikamentengabe und –verabreichung u.v.m.
Unser Leistungsangebot richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger (Vertragspartner nach § 132 a Abs. 2 SGB V). Natürlich erhalten Sie auf Wunsch unsere Behandlungspflege auch ohne Kostenübernahme der zuständigen Krankenkasse.
Wir arbeiten eng mit den behandelnden Hausärzten oder den Fachärzten unseres Pflegedienstes zusammen und handeln stets nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Darauf können Sie vertrauen
Verordnung? Was ist das eigentlich?
Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege wird in der Regel von Ihrem Hausarzt ausgestellt. Sie umfasst unter anderem subcutane Spritzen, intramuskuläre Injektionen, Infusionen, Wundverbände, Versorgung verschiedener Wunden und das Verabreichen von Medikamenten. Diese Aufgaben werden, nach Verordnung durch Ihren Arzt, durch Sie gegengezeichnet und an uns als Pflegedienstleister weitergeleitet.
Wir reichen diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Prüfung ein, woraufhin diese eine Kostenzusage oder -absage erteilt. Die verordneten Leistungen werden dann, nach fester Absprache mit Ihnen, von uns erbracht. Auf der Verordnung sind die Grundangaben aufgelistet: