Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend.
Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI geben wir Ihnen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation und untersützen Sie bei der bewältigung der täglichen Herausforderungen.
Um die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen Sie sich selbst in der vorgeschriebenen Zeit kümmern, die Pflegekasse weist nicht aktiv darauf hin, dass ein Beratungseinsatz stattfinden muss. Sollten Sie den Beratungseinsatz nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.